SOZIALE VERANTWORTUNG

Unsere Verantwortung für Mensch & Umwelt.

Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards bei der LEANTECHNIK AG.

Seit über 30 Jahren ist die LEANTECHNIK AG als verantwortlich agierendes Unternehmen im Umfeld der Automatisierungstechnik tätig. Dabei sind die Anerkennung und die Achtung von Menschenrechten Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Die vorliegende Grundsatzerklärung bringt unsere Verantwortung im Rahmen unserer Wertschöpfungs- und Lieferkette zum Ausdruck. Sie ergänzt den Verhaltenskodex der LEANTECHNIK AG. Der Verhaltenskodex ist die Grundlage und Maßstab für alle Richtlinien und Regelungen, die das verantwortungsvolle und ethisch einwandfreie Handeln im Unternehmen sicherstellen. Wir setzen geltende Gesetze und Verordnungen um, respektieren international anerkannte Standards und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit menschenrechtlichen Verletzungen vorzubeugen sowie Betroffenen derartiger Verstöße Zugang zur Abhilfe bzw. zu Beschwerdekanälen zu ermöglichen.

Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Unternehmen der LEANTECHNIK AG, das heißt alle direkten und indirekten Tochterunternehmen der LEANTECHNIK AG.

LEANTECHNIK AG Vorstand

„Um unseren Sorgfaltspflichten als verantwortlich handelndes Unternehmen nachzukommen, haben wir einen Ansatz entwickelt, der sicherstellt, dass die Beachtung von Menschenrechten gewährleistet wird.“

– Reinhard Janzen (Vorstand) & René Halw (Vorstand)

Unser Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards.

Grafik Menschenrechte LEANTECHNIK AG

Wir betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Diese gründet auf unseren Werten.

Als Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur bestimmen sie unser tägliches Handeln und sind uns Verpflichtung im persönlichen und professionellen Verhalten.

Es entspricht dem Selbstverständnis der LEANTECHNIK AG und ist erklärtes Ziel, Verletzungen von Menschenrechten zu vermeiden.

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird auf höchster Ebene vom Vorstand des Unternehmens und den Leitern der Unternehmensfunktionen gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.

Wir bekennen uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren, sie in unseren Geschäftstätigkeiten und entlang unserer Wertschöpfungskette zu achten. Dabei berücksichtigen wir die folgenden internationalen Standards:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen
  • Die ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft- und Menschenrechte
  • Die zehn Prinzipien des UN Global Compact
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Unser Ansatz zur Achtung der Menschenrechte.

Risikomanagement durch klare Verantwortlichkeit

Die oberste Leitung des Unternehmens ist für die Einhaltung und Überwachung der Standards zu den Menschenrechten verantwortlich. Die jeweiligen Führungskräfte sind für die Umsetzung der Standards in den jeweiligen Funktionsbereichen verantwortlich. Maßnahmen werden von der obersten Leitung in Zusammenarbeit mit den Führungskräften eingeleitet. Jeder Mitarbeiter ist zudem verpflichtet, die festgelegten Standards in ihr berufliches Handeln einfließen zu lassen.

Fortlaufende sowie anlassbezogene Risikoanalyse

Es wurde eine Risikoanalyse im eigenen Geschäftsfeld durchgeführt, die fortlaufend überprüft wird. Anlassbezogene Risikoanalysen aufgrund von bspw. Verdachtsfällen werden umgesetzt. Eine Risikomatrix wurde erstellt, die die wichtigsten Risiken im eigenen Geschäftsfeld darstellt.

Zulieferer haben sicherzustellen, dass eigene Risikoanalysen durchgeführt und daraus Maßnahmen abgeleitet werden. Die Verpflichtung wird durch den Supplier Code of Conduct dokumentiert. Die LEANTECHNIK AG behält sich vor, anlassbezogene Kontrollen durchzuführen.

Präventions-, Kontroll- und Abhilfemaßnahmen

Auf Basis der Risikoanalyse und der aufgestellten Risikomatrix werden Präventions- als auch Kontroll- und Abhilfemaßnahmen definiert.

Wirksamkeitsüberprüfung

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich verifiziert.

Beschwerdemechanismus

Bei Hinweisen auf mögliche Menschenrechtsverstöße kann der Mitarbeiter die eigene Führungskraft ansprechen oder sich an die zentrale Kontaktstelle in der Personalabteilung wenden. Alle Fragen und Hinweise werden vertraulich behandelt. Wir ermutigen jeden Mitarbeiter sich aktiv bei vorliegenden oder vermuteten Verstößen gegen die Menschenrechte sich zu melden.

Berichterstattung

Ein jährlicher Bericht zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei der LEANTECHNIK AG wird erstellt und gemeinsam mit der obersten Leitung, dem Vorstand des Unternehmens, besprochen. Zudem steht das Management im Dialog mit dem Compliance-Beauftragten des Unternehmens. Die Ergebnisse des jährlichen Berichts werden den Stakeholdern des Unternehmens in regelmäßigen Abständen mitgeteilt.

Download Grundsatzerklärung

Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen und Anmerkungen zu unserem Verständnis und unseren Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards wenden Sie sich bitte per E-Mail an: compliance@leantechnik.com

Umwelt

Wir verstehen Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Dabei sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Wir haben Respekt vor der Umwelt und leisten einen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt.

Diese gesellschaftliche Verantwortung vermitteln wir auch unseren Geschäftspartnern.

Durch das Erfüllen der Anforderungen und durch die Zertifizierung nach ISO 14001 können wir unser Verantwortungsbewusstsein zeigen und nachweisen, dass wir umweltschonendes Verhalten in unseren Prozessen implementieren.